Staatsminister/Staatsministerin
1) Parlamentarische Staatssekretäre im
Auswärtigen Amt oder im
Bundeskanzleramt werden S. genannt, um bei ihren Amtsgeschäften nach außen (z. B. aus protokollarischen Gründen) auf Augenhöhe auftreten und verhandeln zu können.
2) Die
Verfassungen von BY und SN sehen den Titel S. für alle
Minister vor. In HE und RP werden Minister aus Gewohnheit S. genannt. Der Leiter der
Staatskanzlei in ST wird ebenso wie der Leiter des Staatsministeriums in BW S. genannt
Siehe auch:
Parlamentarischer Staatssekretär
Auswärtiges Amt (AA)
Bundeskanzleramt
Verfassung
Minister/Ministerin
Staatskanzlei
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
zurueck
weiter