der tatsächliche Ertrag (Rendite) einer Kapitalanlage (Wertpapier oder Forderung) unter Berücksichtigung aller preisbestimmenden Faktoren (Zinsertrag, An- und Verkaufskurs, Nebenkosten, Zinstermine, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten) im Gegensatz zur Nominalverzinsung. Für den Schuldner von Krediten ist die Effektivverzinsung das tatsächliche Entgelt für die Inanspruchnahme des Kredits in Form der Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent des Kreditbetrages unter Berücksichtigung von
Nominalzins,
Auszahlungskurs (Disagio),
Laufzeit (Festschreibungszeit),
Tilgungsmodalitäten,
Zinszahlungsterminen und Praxis der Wertstellung von Zins- und Tilgungszahlungen,
Bearbeitungsgebühren und
Provisionen (z. B. Bereitstellungsprovisionen).
Die Effektivverzinsung bei Krediten ist als effektiver Jahreszins gemäß § 4 der Verordnung zur Regelung der Preisangaben vom 14. 3. 1985 (PAngV) von jedem Kreditinstitut anzugeben, um Kreditangebote von Banken für den Privatkunden vergleichbar zu machen. Hat sich das Institut die Änderung des Zinssatzes oder anderer Faktoren während der Kreditlaufzeit vorbehalten, so ist ein anfänglicher effektiver Jahreszins zu nennen mit dem Zusatz, welche Faktoren geändert werden können (z. B. steigender Tilgungsanteil an der Gesamtbelastung beim Annuitätendarlehen).
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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