Einvernehmen
das Einverständnis, das ein Gesetzgebungsorgan oder eine Verwaltungsbehörde mit anderen Institutionen herbeiführen muss, bevor eine Maßnahme getroffen werden kann. Im Unterschied hierzu steht das
Benehmen, das lediglich auf die Gelegenheit zur Stellungnahme einer anderen Stelle zielt, die jedoch nicht zur Mitentscheidung berufen ist.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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