Folgenbeseitigung
im Verwaltungsrecht die Beseitigung von Rechtsbeeinträchtigungen, die aus einem rechtsverletzenden Hoheitsakt (
Verwaltungsakt) oder aus einem tatsächlichen rechtswidrigen hoheitlichen Handeln entstanden sind. Sie geschieht durch Wiederherstellung (Restitution) des ursprünglichen Zustands. Auf F. besteht ein Rechtsanspruch
(Folgenbeseitigungsanspruch), der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden kann.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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