Generalklausel
allg. gehaltener Begriff in einem Gefüge von Normen (v. a. einem Gesetz), den der Normgeber (insbesondere der Gesetzgeber) verwendet, um einerseits detaillierte Einzelbegriffe zu vermeiden und um andererseits dem Normanwender, besonders einem Gericht, eine möglichst sinngerechte Auslegung und Anwendung der Norm zu ermöglichen. Beispiele für Generalklauseln : allgemeine Verkehrsauffassung, gute Sitten, Billigkeit. Im Polizeirecht gilt neben speziellen Ermächtigungen die
polizeiliche Generalklausel , die der Polizei die Eingriffsermächtigung zur Gefahrenabwehr verleiht.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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