Immaterialgüterrecht
Recht, das sich nicht auf eine Sache bezieht, sondern auf ein immaterielles Gut (Geistesprodukt, technischer Gedanke, Unternehmenskennzeichen, ästhetische Gestaltung, Kunstwerk) und das seine ausschließliche Nutzung und Verwertung umfasst (so im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Urheber- und Geschmacksmusterrecht). Immaterialgüterrecht ist auch die Bezeichnung des die Immaterialgüter betreffenden Teils der Rechtswissenschaft; deckt sich auch mit dem Begriff geistiges Eigentum.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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