die rechtlichen Bestimmungen und Verhältnisse, die die Jugendlichen betreffen. Das J. umfasst die Stellung des Kindes in der Familie (elterliche Sorge), das Schulrecht, das Jugendarbeitsrecht, das Jugendschutzrecht (Jugendschutz), das Recht der Kinder- und Jugendhilfe und das Jugendstrafrecht.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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