Justiz
staatliche Tätigkeit, die der Rechtspflege oder der Justizverwaltung dient, im hergebrachten Sinne nur im Bereich der Zivil- und Strafsachen. In einem weiteren Sinne wird der Begriff Justiz aber auch insgesamt für die Rechtsprechung als eine der drei staatlichen Gewalten verwendet. Organe der Justiz sind v. a. die
Gerichte mit Richtern und nicht richterlichen Bediensteten, die Staatsanwaltschaft und andere Hilfsorgane, auch die Justizministerien des Bundes und der Länder.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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