Konkurrenz
im Zivilrecht das Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
(Anspruchskonkurrenz), namentlich das Zusammentreffen vertraglicher und deliktischer Ansprüche; im Strafrecht das Zusammentreffen mehrerer Strafvorschriften im Falle ihrer Verletzung durch eine (Handlungseinheit) oder mehrere Handlungen (Handlungsmehrheit) der gleichen Person (
Gesetzeskonkurrenz,
Idealkonkurrenz,
Realkonkurrenz).
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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