Kraftloserklärung
im Wege eines Ausschlussurteils im Aufgebotsverfahren ergehende gerichtliche Entscheidung, durch die bestimmten Urkunden ihre rechtliche Wirksamkeit entzogen wird, z. B. abhandengekommenen Wertpapieren, Sparbüchern, Hypotheken- und Grundschuldbriefen, um so die Geltendmachung des verbrieften Rechts durch Dritte auszuschließen. Bei Erbscheinen erfolgt K. durch Beschluss des Nachlassgerichts.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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