Rechtfertigungsgründe
Umstände, die bei einer Straftat die
Rechtswidrigkeit ausschließen, z. B.
Notwehr, rechtfertigender
Notstand,
Einwilligung des Verletzten, z. T. Züchtigungsrecht.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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