Rechtsgeschäft
auf mindestens einer Willenserklärung beruhender Tatbestand, der einen bestimmten, mit der Willenserklärung bezweckten Erfolg herbeiführen soll. Das Element des Zweckgerichtetseins unterscheidet das Rechtsgeschäft von der bloßen
Rechtshandlung. Bei Rechtsgeschäften unterscheidet man
einseitige und
zweiseitige (mehrseitige) Rechtsgeschäfte , je nachdem, ob es sich um die erforderliche Willenserklärung einer Person (z. B. Kündigung) oder um die übereinstimmende Erklärung mehrerer Personen (so beim Vertrag) handelt. Dass die Willenserklärung einer Privatperson Rechtswirkungen hervorrufen kann, beruht auf dem für das Privatrecht geltenden Grundsatz der
Privatautonomie. Mag der Erklärende auch bei Abgabe der Erklärung primär an das wirtschaftlich-praktische Ergebnis denken, das er anstrebt, so will er diesen Erfolg doch von der Rechtsordnung geschützt wissen und damit eine Rechtswirkung seiner Erklärung herbeiführen. Diese Rechtswirkung wird im Einzelnen durch den Inhalt der Erklärung bestimmt und ggf. durch gesetzliche Regeln ergänzt. Sie ist unabhängig von individuellen Motiven, die den Erklärenden zu dem Rechtsgeschäft veranlasst haben. Man unterscheidet
vermögensrechtliche und
personenrechtliche Rechtsgeschäfte ; zu Letzteren gehört z. B. die Eheschließung; vermögensrechtliche Rechtsgeschäfte umfassen dingliche und obligatorische Rechtsgeschäfte , je nachdem, ob sie eine unmittelbare Rechtsänderung, z. B. Eigentumsübertragung, enthalten oder nur eine schuldrechtliche Verpflichtung, z. B. Lieferungspflicht aus Kauf; ferner
Rechtsgeschäfte unter Lebenden und
Rechtsgeschäfte von Todes wegen (z. B. Testamente);
entgeltliche (z. B. Kauf) und
unentgeltliche Rechtsgeschäfte (z. B. Schenkung);
formlose und
formgebundene Rechtsgeschäfte (z. B. die etwa bei der Veräußerung oder dem Erwerb eines Grundstücks erforderliche notarielle Beurkundung); formlose Rechtsgeschäfte können grundsätzlich auch stillschweigend, durch
konkludente Handlung vorgenommen werden.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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