Rechtsnorm
eine rechtliche Sollensanforderung, die grundsätzlich an jeden gerichtet ist. Sie besteht im Prinzip aus Tatbestand und Rechtsfolge (z. B. »Wer ... verletzt, ist ... verpflichtet«). Die einzelne, in Satzform gebrachte Rechtsnorm bezeichnet man als
Rechtssatz.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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