Rechtsschutzbedürfnis
das berechtigte Interesse eines in seinen Rechten Beeinträchtigten, in den dafür vorgesehenen Verfahren Rechtsschutz durch ein Gericht zu erhalten. Das Rechtsschutzbedürfnis ist stets
Prozessvoraussetzung. Es kann fehlen (Folge: Abweisung des Rechtsschutzbegehrens), wenn der gerichtliche Rechtsschutz anders, einfacher oder kostengünstiger erreicht werden kann bzw. das Gericht mutwillig oder aus unlauterer Absicht in Anspruch genommen wird. Ein Sonderfall des Rechtsschutzbedürfnisses ist das Feststellungsinteresse bei der
Feststellungsklage.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
zurueck
weiter