Unternehmerpfandrecht
das gesetzliche Pfandrecht des Unternehmers für seine Forderungen aus dem
Werkvertrag (§ 647 BGB).
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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