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Altersstufen

Regelungen aus den verschiedenen Interner Link: Rechtsgebieten (Interner Link: Zivilrecht, Interner Link: Strafrecht, Interner Link: Öffentliches Recht) beeinflussen die Biografie eines Menschen, aber nicht in jedem Lebensalter gleich. Prägnante Beispiele werden im Folgenden dargestellt (➠ Abb. »Altersstufen«). Zwar hat jeder Mensch mit Vollendung der Geburt Interner Link: Rechtsfähigkeit, dennoch sind die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bis zum 18. Geburtstag beschränkt (Interner Link: Geschäftsfähigkeit). Dies dient dem Schutz der Minderjährigen. Aus dem gleichen Grund sind mehrere Stufen vorgesehen, ab wann man für einen Interner Link: Schaden, den man einem anderen zufügt, einstehen muss (Interner Link: Deliktsfähigkeit). Zudem gibt es zahlreiche weitere Schutzvorschriften für Ungeborene, Kinder und Jugendliche.

Auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es rechtlich relevante Grenzen. Z. B. kann für Interner Link: Heranwachsende (bis 21. Geburtstag) noch das Interner Link: Jugendstrafrecht angewendet werden. Weitere Regelungen gibt es im Interner Link: Jugendschutz.

Altersstufen

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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