Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Änderungskündigung | bpb.de

Änderungskündigung

Erklärung des Interner Link: Arbeitgebers, das bisherige Arbeitsverhältnis beenden (Interner Link: Kündigung) und zu geänderten Bedingungen fortsetzen (Änderungsangebot) zu wollen. Kündigung und Änderungsangebot müssen dabei in einem Zusammenhang stehen, jedoch nicht zwingend gleichzeitig erfolgen. Nimmt der Interner Link: Arbeitnehmer das Änderungsangebot an, gelten zum vereinbarten Zeitpunkt die veränderten Bedingungen. Lehnt er es ab, besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Dreiwochenfrist Kündigungsschutzklage (siehe Interner Link: Kündigungsschutzgesetz (KSchG)) zu erheben und damit die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen. Zum Schutz vor der Wahl zwischen verschlechterten Arbeitsbedingungen und der Gefährdung des Bestands des Arbeitsverhältnisses sieht das Kündigungsschutzgesetz für den betroffenen Arbeitnehmer die Möglichkeit vor, das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt anzunehmen, dass die Ä. nicht sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam ist. Diese vorbehaltliche Erklärung ist dem Arbeitgeber innerhalb von 3 Wochen zu machen. Für die gerichtliche Überprüfung (Änderungsschutzklage) gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe wie für die Kündigungsschutzklage im Fall der Beendigungskündigung, mit der Einschränkung, dass nicht die soziale Rechtfertigung der Beendigung, sondern die Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen ausschlaggebend ist. Eine Ä. kann personen-, verhaltens- und betriebsbedingt erfolgen, wobei die betriebsbedingte Ä. den häufigsten Fall darstellt. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer im Interner Link: Prozess gewinnt, wird das Arbeitsverhältnis zu den vorherigen Bedingungen fortgesetzt, andernfalls gelten die geänderten Arbeitsbedingungen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Lexikoneintrag

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Durch das K. wird das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses geschützt und die Möglichkeit des Arbeitgebers zur Kündigung eingeschränkt. Zu diesem Zweck enthält…

Lexikoneintrag

Kündigungsfristen

Für Arbeitnehmer gilt eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen (Ausnahme: Probezeit), und zwar zum 15. oder zum Ende eines Monats. Beispiel: Wird einem Arbeitnehmer am 15. 4.…