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Antrag | bpb.de

Antrag

Anliegen an eine Interner Link: Behörde, tätig zu werden. Siehe z. B. Interner Link: Strafantrag, Bauantrag oder Antrag auf Interner Link: Sozialleistung. Die Behörde ist auf den A. zur Einleitung eines Verwaltungsverfahrens verpflichtet. In einigen Rechtsbereichen, etwa Teilen des Interner Link: Sozialrechts, ist der A. Anspruchsvoraussetzung und hat auch Bedeutung für den Leistungsbeginn (z. B. § 37 SGB II). Siehe auch Interner Link: Antragstellung

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Lexikoneintrag

Strafantrag

Erklärung des durch eine Straftat Verletzten (wenn verstorben, dann teilweise durch Angehörige möglich), dass die Strafverfolgung gewünscht wird. Kann in manchen Fällen auch durch den…

Recht A-Z

Behörde

Staatliche Einrichtung, die gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sowie Rechtspflege erfüllt, z. B. Ausländerbehörde, Bauamt, Jugendamt, Standesamt sowie