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Anzeigepflicht (Strafrecht) | bpb.de

Anzeigepflicht (Strafrecht)

Interner Link: Rechtspflicht zur Interner Link: Anzeige. Für Privatpersonen besteht sie nur bei Kenntnis der Planung schwerster Interner Link: Straftaten (§ 138 StGB). Beispiele sind Interner Link: Mord, Interner Link: Brandstiftung und Interner Link: Raub. Eine allgemeine A. bei Kenntniserlangung von Straftaten oder deren Planung besteht nicht.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten