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Beiträge, freiwillige

Gehört eine Interner Link: Person nicht zum Kreis der Pflichtversicherten (Interner Link: Versicherungspflicht) in der Interner Link: Sozialversicherung, hat sie ggf. die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern und muss dann freiwillige Interner Link: Beiträge erbringen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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