Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Berufskrankheit | bpb.de

Berufskrankheit

Einer der Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung (Interner Link: Unfallversicherung, gesetzliche) (§ 7 Abs. 1 SGB VII). B. sind Interner Link: Krankheiten von Versicherten, die durch Interner Link: Rechtsverordnung (RVO) als Berufskrankheit bezeichnet wurden und die im Einzelfall infolge einer versicherten Tätigkeit erlitten werden (§ 9 Abs. 1 Satz 1 SGB VII).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Artikel

Erwerbsminderungsrenten

Trotz verbesserter Arbeitsstandards, moderner Medizin und gesünderer Lebensweise besteht auch heute noch das Risiko, dass ArbeitnehmerInnen aus gesundheitlichen Gründen bereits vor dem Erreichen der…

Artikel

Das französische Sozialsystem

Der vergleichsweise junge französische Sozialstaat gilt aufgrund seines hohen Leistungsniveaus als nationale Errungenschaft. Sinkendes Wirtschaftswachstum und Arbeitslosigkeit haben jedoch in den…

Hintergrund aktuell

Neue Gesetze 2013

Praxisgebühr, Freibetragsgrenze, EEG-Umlage: Zum 1. Januar 2013 sind viele neue Gesetze in Kraft getreten.