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Erlass | bpb.de

Erlass

Veraltet für Verordnung (Interner Link: Rechtsverordnung). Auch eine Schuld (Interner Link: Schuldverhältnis) oder Strafe (Interner Link: Begnadigung, Interner Link: Kronzeuge) kann erlassen werden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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