Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Ersatzvornahme | bpb.de

Ersatzvornahme

Wenn ein Bürger oder eine Bürgerin eine ordnungsbehördliche Anweisung zur Beseitigung einer Interner Link: Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die i. d. R. von einer Interner Link: Sache ausgeht, für welche der Bürger verantwortlich ist, nicht nachkommt, so kann die Ordnungsbehörde oder die Polizei die Gefahr auf Kosten des Verantwortlichen oder Interner Link: Störers beseitigen. Z. B.: Ein alter Baum droht nach einem Sturm auf die Straße zu fallen und Menschen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen. Die Ordnungsbehörde verpflichtet den Eigentümer (Interner Link: Eigentum), den Baum zu fällen, was dieser aber nicht macht. Dann kann die Behörde jemanden beauftragen, den Baum fachgerecht zu fällen. Die Handlung, zu welcher der Bürger verpflichtet ist, wird ersetzt. Deshalb spricht man von E., die neben dem Interner Link: Zwangsgeld und dem unmittelbaren Zwang (Interner Link: Zwang, unmittelbarer) für den Vollzug behördlicher Entscheidungen eingesetzt werden kann. Die E. muss vorher angedroht werden, was aber gleichzeitig mit der eigentlichen Anordnung geschehen kann.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Russland

Russland: Was können die EU-Sanktionen bewirken?

Die EU hat Sanktionen verhängt, um Russland zur Beendigung des Angriffskriegs in der Ukraine zu zwingen. Jedoch wirken diese nur im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen, analysiert Christian von Soest.