Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Gehbehinderung, außergewöhnliche | bpb.de

Gehbehinderung, außergewöhnliche

Die Feststellung einer G. führt zu einem Interner Link: Nachteilsausgleich nach dem Schwerbehindertenrecht. Sie berechtigt zur Benutzung eines Behindertenparkplatzes. Das Vorliegen der G. kann als Interner Link: Merkzeichen mit der Abkürzung »aG« in den Interner Link: Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Schwerbehinderte Menschen mit G. sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung (Behinderung, Grad der) von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich Menschen dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können (§ 229 Abs. 3 SGB IX).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Video Dauer
fluter

Mein Leben mit dem Down-Syndrom | fluter Reportage

Lilian geht einer Arbeit nach, liebt es Musik zu machen und möchte bald studieren. Wenn man sie in diesem Film sieht, fragt man sich einmal mehr, weshalb Babys mit „Trisomie 21“ immer öfter…

Behinderungen

Forschung zum Thema Behinderung

Die wissenschaftliche, fächerübergreifende Untersuchung von Behinderung und behinderten Menschen hat eine lange Tradition. Trotzdem gibt es weiter Leerstellen im vorhandenen Wissen.

Behinderungen

Behinderung – was ist das eigentlich?

Behinderung – ein scheinbar einfaches, alltäglich benutztes Wort. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass es sich dabei um eine komplexe und relative Kategorie handelt.