Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Glaubens- und Bekenntnisfreiheit | bpb.de

Glaubens- und Bekenntnisfreiheit

Jeder hat das Recht, seine Religion oder Weltanschauung frei zu wählen und auszuüben; durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschütztes Interner Link: Grundrecht. Daraus folgt ein Diskriminierungsverbot aufgrund religiöser Überzeugungen (Art. 3 Abs. 3 GG, § 1 AGG). Enthalten ist auch das Recht, keine religiöse Überzeugung zu haben. Im Interner Link: Strafrecht wird die G. durch §§ 166 ff. StGB geschützt. Z. B. kann die Störung von gottesdienstlichen Handlungen oder Bestattungsfeiern bestraft werden. Siehe auch Interner Link: Religionsfreiheit

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten