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Haftung

Grundsätzliches Einstehenmüssen des Schädigers für einen ihm zurechenbaren Interner Link: Schaden. Sie liegt vor, wenn die Voraussetzungen einer Interner Link: Anspruchsgrundlage insbesondere aus Interner Link: Delikt oder Interner Link: Gefährdungshaftung gegeben sind. Siehe auch Interner Link: Haftpflichtversicherung

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten