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Haftverschonung | bpb.de

Haftverschonung

Möglichkeit, einen Interner Link: Haftbefehl nicht zu vollstrecken. Sie ist sinnvoll, wenn durch mildere Maßnahmen der Zweck der Interner Link: Untersuchungshaft (Anwesenheit des Angeklagten im Verfahren) erreicht werden kann (z. B. Kaution, Meldeauflagen, Interner Link: Weisung, sich von bestimmten Personen fernzuhalten). Der Interner Link: Beschluss über die H. kann widerrufen werden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten