Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Handelsgeschäft | bpb.de

Handelsgeschäft

Interner Link: Rechtsgeschäft eines Interner Link: Kaufmanns. Bei einem Interner Link: Vertrag muss mindestens ein Teil Kaufmann sein. Liegt ein H. vor, findet grundsätzlich das Interner Link: Handelsrecht Anwendung.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten