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Handelsgewerbe | bpb.de

Handelsgewerbe

Jeder Gewerbebetrieb (Interner Link: Gewerbe), es sei denn, dass das Unternehmen (Interner Link: Unternehmen, kaufmännisches) ausnahmsweise keinen kaufmännischen Betrieb erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB, Interner Link: Kaufmann). Dies ist bei besonders kleinen Unternehmen der Fall.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten