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Homosexualität | bpb.de

Homosexualität

Während gleichgeschlechtliche Liebe zwischen Frauen historisch betrachtet meist nicht rechtlich sanktioniert wurde, war der Geschlechtsverkehr zwischen Männern auch in Deutschland lange unter Interner Link: Strafe gestellt. § 175 StGB (alte Fassung) nannte ihn in einem Zuge mit der Ausübung eines Geschlechtsakts mit Tieren (Sodomie).

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Interner Link: Strafbarkeit verschärft und auf alle sexuellen Handlungen zwischen Männern ausgedehnt. Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen 1933 und 1945 rund 50.000 Menschen deshalb verhaftet wurden. Mindestens 5.000 davon kamen in Konzentrationslagern um. Die Strafbarkeit wurde in der Bundesrepublik erst 1969 auf den Interner Link: Jugendschutz reduziert. § 175 StGB wurde 1994 endgültig gestrichen. Heute können Homosexuelle heiraten (Interner Link: Ehe für alle).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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