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Internationaler Gerichtshof (IGH) | bpb.de

Internationaler Gerichtshof (IGH)

Hauptrechtsprechungsorgan der Interner Link: United Nations Organization (UNO) und in Den Haag ansässig. Regelungen zum I. enthalten die Art. 92-96 der Interner Link: UN-Charta und das dazugehörige Statut des I. Nur Interner Link: Staaten, nicht z. B. einzelne Personen oder NGOs, sind berechtigt, als Parteien (Interner Link: Beteiligtenfähigkeit) vor dem IGH aufzutreten. Zudem müssen die Beteiligten Mitglieder der UNO bzw. Vertragsparteien des IGH-Statuts sein oder sich im Einzelfall der Entscheidung des I. unterwerfen. Der I. ist zuständig für alle ihm von den Parteien unterbreiteten Rechtssachen sowie für alle in der UN-Charta oder in geltenden Verträgen und Übereinkommen besonders geregelten Angelegenheiten. Entscheidungen ergehen nach Interner Link: Völkerrecht und Interner Link: Billigkeit (Ex aequo et bono), genauer siehe Art. 38 IGH-Statut. Der I. besteht aus 15 Mitgliedern (Richtern), wobei jeweils nur ein Mitglied Angehöriger desselben Staates sein darf. Die Mitglieder werden von der Interner Link: Generalversammlung der UNO und vom Interner Link: UN-Sicherheitsrat gewählt. Sie sollen Personen von hohem sittlichem Ansehen sein und in ihrem Staat die Voraussetzungen für höchste richterliche Ämter erfüllen. Mitglieder des I. dürfen weder gleichzeitig ein politisches Amt ausüben, noch eine andere berufliche Interner Link: Beschäftigung haben. Sie erhalten als Richter ein Gehalt und genießen diplomatische Vorrechte sowie Interner Link: Immunität. Amtssprachen des I. sind Französisch und Englisch. Die mündliche Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Manche Staaten befolgen die Entscheidungen jedoch nicht. Dann kann sich die andere Partei an den UN-Sicherheitsrat wenden. Dieser kann Empfehlungen abgeben oder Maßnahmen beschließen, um dem Urteil Wirksamkeit zu verschaffen (Art. 94 UN-Charta).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten