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Kindschaftsrecht | bpb.de

Kindschaftsrecht

Teil des Interner Link: Familienrechts, regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Kindern und ihren Eltern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur Kinder Rechte gegenüber ihren Eltern haben (siehe Interner Link: Sorgerecht und Interner Link: Unterhalt), sondern dass es gegenseitige Rechte und Pflichten gibt, insbesondere auch, nachdem die Kinder erwachsen sind. Aber schon während und solange das volljährige Kind im elterlichen Haushalt wohnt und Unterhalt erhält, besteht die Pflicht, im Haushalt und Geschäft mitzuarbeiten (§ 1619 BGB – sehr lesenswert!). Außerdem schulden sich Eltern und Kinder lebenslang gegenseitigen Beistand und Rücksicht (➠ Abb. »Pflichten zwischen Eltern und Kindern«).

Eltern-Kinder

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten