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Körperschaft, Selbstverwaltungs- | bpb.de

Körperschaft, Selbstverwaltungs-

Durch Gesetz wird bestimmten Körperschaften (Interner Link: Körperschaft, öffentlich-rechtliche) ein Interner Link: Recht zur Selbstverwaltung eingeräumt. Dazu gehören etwa die Interner Link: Hochschulen, die Interner Link: Kammern wie Rechtsanwalts- oder Ärztekammer, die für und gegen ihre Mitglieder eigenständig Entscheidungen treffen können, etwa einen Studenten exmatrikulieren können. Den Interner Link: Kommunen wird durch Interner Link: Grundgesetz (GG) (Art. 28 Abs. 2) das Interner Link: Selbstverwaltungsrecht garantiert.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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