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Mehrheit, absolute, einfache und relative | bpb.de

Mehrheit, absolute, einfache und relative

Die absolute M. besteht im Interner Link: Bundestag (und auch in anderen Gremien) aus 50 % plus einer der möglichen Stimmen (z. B. bei 600 Mitgliedern eines Parlaments sind das 301 Stimmen.) In Deutschland spricht man auch von der Kanzlermehrheit, weil der Interner Link: Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin in den ersten beiden Wahlgängen mit absoluter M. gewählt werden muss. Einfache M. meint dagegen, dass mehr Ja- als Neinstimmen abgegeben werden. Stimmen z. B. von 600 Mitgliedern nur 150 ab, nämlich 100 mit Ja, 30 mit Nein und 20 mit Enthaltung, dann ist die einfache M. erreicht. Im Bundestag genügt i. d. R., also etwa bei Abstimmungen über Interner Link: Gesetze, die einfache M. Mit relativer M. wird die Situation bezeichnet, in der z. B. von 3 Kandidaten einer mehr Stimmen auf sich vereinigen konnte als die beiden anderen, aber dabei nicht über 50 % gekommen ist, also nicht die absolute M. erreicht hat. Bei binären Entscheidungen, also Ja-/Neinabstimmungen, sind relative und einfache M. identisch.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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