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Menschenrechte

Seit der Aufklärung (17./18. Jh.), besonders im Interner Link: Naturrecht entwickelte, unveräußerliche Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen. Dazu gehören u. a. die Interner Link: Menschenwürde und das Recht auf Leben und Interner Link: körperliche Unversehrtheit. Im Grundgesetz werden die M. als Interner Link: Grundrechte bezeichnet.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten