Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Merkzeichen | bpb.de

Merkzeichen

Wenn einer Person nach dem Schwerbehindertenrecht (Interner Link: Schwerbehinderung) bestimmte Interner Link: Nachteilsausgleiche gewährt werden, wird dies als M. auf der Rückseite des Interner Link: Schwerbehindertenausweises eingetragen.

Zu diesen M. gehört z. B. eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Interner Link: Gehbehinderung, außergewöhnliche) (vgl. § 3 SchwbAwV).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten