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Öffentlichkeitsbeteiligung | bpb.de

Öffentlichkeitsbeteiligung

Für viele behördliche Entscheidungen und Genehmigungen ist ein Verfahren mit Ö. vorgesehen. Das gilt für alle Interner Link: Planfeststellungsverfahren, u. a. für die Verabschiedung von Interner Link: Bebauungsplänen, für bundesimmissionsschutzrechtliche (Interner Link: Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)) Genehmigungen und vieles mehr. Die Ö. sieht meist ähnlich aus, die vorbereitete Entscheidung wird öffentlich (meist im Rathaus) für 4 Wochen ausgelegt, die Bürgerinnen und Bürger können 4 Wochen Einwendungen erheben. Dann findet in manchen Verfahren ein Erörterungstermin statt, in welchem die Einwendungen diskutiert werden und schließlich wird eine Entscheidung unter Einbeziehung der Ergebnisse der Ö. getroffen. Ein solches Verfahren stärkt die demokratische (Interner Link: Demokratie) Ausgestaltung und damit die Legitimation von Verwaltungsentscheidungen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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