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Pflichtversicherungsgesetz | bpb.de

Pflichtversicherungsgesetz

Für alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge (auch Mofas, Traktoren, einige elektrische Krankenfahrstühle usw.) besteht die Pflicht, eine Interner Link: Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Verstoß gegen diese Pflicht (mit Interner Link: Vorsatz oder aus Interner Link: Fahrlässigkeit) ist mit Strafe bedroht, wenn das Fahrzeug auf öffentlichem Straßenland gebraucht wird. Als Folge kann die Interner Link: Einziehung des Fahrzeugs angeordnet werden. Zweck der Versicherungspflicht ist die Absicherung des Geschädigten gegen die Zahlungsunfähigkeit (Interner Link: Insolvenz) des Fahrzeughalters bzw. Fahrers, da durch Kfz schwere Schäden mit hohen Schadenssummen entstehen können.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten