Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Planfeststellungsbeschluss | bpb.de

Planfeststellungsbeschluss

Infrastrukturprojekte werden regelmäßig durch Planfeststellung genehmigt. Diese Form der Genehmigung unterscheidet sich von der einfachen Genehmigung dadurch, dass die Behörde eine Abwägungsentscheidung treffen muss, bei der alle öffentlichen Belange, wie Interner Link: Naturschutz, Lärmbelastung oder Verkehrsinteressen gegeneinander abgewogen werden müssen (Interner Link: Abwägung, planungsrechtliche). Das wurde deshalb so konzipiert, weil Infrastruktur früher staatlich betrieben wurde und eine Grundrechtsbindung nicht bestand, also die Behörde in ihrer Entscheidung freier sein konnte als heute, denn mit der Privatisierung großer Bereiche der Infrastruktur entfällt dieses Argument. Aber der Interner Link: Gesetzgeber hat diesen Systembruch bisher nicht korrigiert.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten