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Polizeiaufgaben, präventive | bpb.de

Polizeiaufgaben, präventive

Abwehr von Gefahren (Interner Link: Gefahrenabwehr) für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Interner Link: Sicherheit und Ordnung, öffentliche). Die präventiven Befugnisse der Interner Link: Polizei sind in den Polizeigesetzen (PolG) der Interner Link: Länder geregelt, während sich repressive Polizeiaufgaben (Interner Link: Polizeiaufgaben, repressive) und Befugnisse aus dem Interner Link: Strafrecht ergeben.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten