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Recht, dispositives/zwingendes | bpb.de

Recht, dispositives/zwingendes

Obwohl im Interner Link: Zivilrecht der Grundsatz der Interner Link: Privatautonomie gilt und gesetzliche Regelungen abänderbar sind, also zur Disposition stehen, hat der Interner Link: Gesetzgeber v. a. aus dem Gedanken des Schutzes des Bürgers Einschränkungen dieses Grundsatzes geregelt. Vom sog. zwingenden R. darf daher nicht durch private Vereinbarungen abgewichen werden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten