Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Rechtsbegriff, unbestimmter | bpb.de

Rechtsbegriff, unbestimmter

Vom Interner Link: Gesetzgeber bewusst offene Formulierung im Interner Link: Gesetz, die unterschiedliche Interpretationen (Interner Link: Auslegung) zulässt. Dem Interner Link: Richter soll damit eine gewisse Flexibilität gegeben werden. Beispiele findet man in allen Interner Link: Rechtsgebieten, z. B. im Interner Link: Zivilrecht Interner Link: Treu und Glauben oder Interner Link: Kindeswohl, im Interner Link: Öffentlichen Recht Interner Link: Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Im Interner Link: Strafrecht soll es solche Unbestimmtheit nicht geben, weil das Interner Link: Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG der Vorhersehbarkeit dient, d. h., man muss sicher wissen, was strafbar (Interner Link: Strafbarkeit) ist, um sich entsprechend verhalten zu können. R. gibt es aber dennoch. Die von den Nazis eingeführten Mordmerkmale wie »Interner Link: Heimtücke« sind sehr unpräzise, bestimmen aber den Unterschied zwischen Interner Link: Mord und Interner Link: Totschlag, entscheiden also letztlich über die Haftdauer. Zu bedenken ist, dass moderne Gesetze immer abstrakte, allgemeine Normen sind, die konkrete Sachverhalte regeln. Sie sollen für unterschiedliche Fälle gelten und müssen dies auch, weil in einer komplexen Welt nicht jeder Sachverhalt gesondert geregelt werden kann. Das versuchte noch das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794, scheiterte aber an diesem Anspruch. Sprache ist immer unpräzise, und abstrakte Regelungen müssen deshalb immer einen Grad von Unbestimmtheit aufweisen, also verschiedene Auslegungen zulassen. Sprache ändert mit der Zeit auch ihre Bedeutung.

So könnte man sagen, dass in diesem Sinne alle allgemein-abstrakten Gesetze aus R. bestehen. Aber die Weite der Begriffe unterscheidet sich. »Interner Link: Treu und Glauben« ist z. B. deutlich unbestimmter als »Wohnung«.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten