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Rechtspositivismus | bpb.de

Rechtspositivismus

Lehre, die – im Unterschied zum Interner Link: Naturrecht – die These vertritt, dass Interner Link: Recht und Moral streng getrennt werden sollten. Recht sei das, was der Interner Link: Gesetzgeber im vorgeschriebenen Verfahren als solches verabschiedet hat. Eine Beurteilung des Rechts an moralischen Maßstäben verbiete sich in modernen Gesellschaften, weil es keine einheitlichen oder gar homogenen Moralvorstellungen gebe. Verbindlichkeit beziehe das Recht dann aus der Interner Link: Legitimität seines Ursprungs, also regelmäßig aus den demokratischen Verfahren und aus der Garantie von Rechtssicherheit. Verbrechen von Diktatoren können strafrechtlich trotzdem verfolgt werden, auch wenn sie im Einklang mit »ihrem eigenen Recht« handelten, indem man explizit das Interner Link: Rückwirkungsverbot außer Kraft setzt. Siehe auch Interner Link: Radbruchformel

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten