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Regelaltersrente

Laufende Interner Link: Sozialleistung der gesetzlichen Interner Link: Rentenversicherung, die im Falle der Erfüllung der Interner Link: Allgemeinen Wartezeit und des Erreichens der Interner Link: Regelaltersgrenze auf Antrag gewährt wird (§ 35 SGB VI). Anders als bei Interner Link: Renten wegen Alters, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden, gelten bei der R. keine Hinzuverdienstgrenzen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten