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Rentenartfaktor

Faktor der Interner Link: Rentenformel zur Ermittlung des Monatsbetrags der Interner Link: Rente in der gesetzlichen Interner Link: Rentenversicherung. Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen den Lebensunterhalt des Rentenbeziehers sicherstellen. Der R. bildet das Sicherungsziel differenzierend nach Art der Rente ab. So entspricht der R. bei Interner Link: Renten wegen Alters und Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0, bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung hingegen nur 0,5 (§ 67 SGB VI) (Interner Link: Renten wegen Erwerbsminderung). Für Zeiten der Interner Link: knappschaftlichen Rentenversicherung gelten besondere R., die ein höheres Sicherungsniveau gewährleisten (vgl. § 82 SGB VI).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten