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Rückgaberecht | bpb.de

Rückgaberecht

Entgegen in der Bevölkerung weitverbreiteten Vorstellungen gibt es kein allgemeines R. bei einem Interner Link: Kaufvertrag. Dieses muss vielmehr vom Verkäufer (freiwillig und ausdrücklich) eingeräumt werden. Tatsächlich nehmen aber aus Kulanzgründen viele große Geschäfte und Onlinehändler auch ohne ein vertragliches R. oder ohne Interner Link: Widerrufsvoraussetzungen Ware zurück und erstatten den Kaufpreis. Bei reiner Kulanz ist auch ein Gutschein zulässig.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten