Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Sonderzahlung | bpb.de

Sonderzahlung

Leistungen, die der Interner Link: Arbeitgeber anlass- oder termingebunden zusätzlich zur laufenden Vergütung erbringt. Dazu gehören u. a. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zusätzliche Monatsgehälter, Jahresabschlussprämien und -boni und Jubiläumszuwendungen. Da es keinen gesetzlichen Interner Link: Anspruch auf S. gibt, bedarf es jeweils einer Anspruchsgrundlage, die sich aus dem Interner Link: Arbeitsvertrag oder Interner Link: Tarifvertrag, einer Interner Link: betrieblichen Übung oder einer Betriebsvereinbarung ergeben kann. Ein Anspruch auf eine S. kann sich auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben, wenn der Arbeitgeber ohne Vorliegen sachlicher Gründe einzelne Interner Link: Arbeitnehmer von S. ausnimmt, die er anderen gewährt. Häufig wird der Anspruch auf eine S. vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtagsklausel) oder dessen Fortbestehen (Rückzahlungsklausel) abhängig gemacht. Die Zulässigkeit von Stichtags- und Rückzahlungsklauseln hängt von der Art der S. ab.

Soll durch diese bereits erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich vergütet werden, sind sie unzulässig. Im Fall der Stichtagsklausel hat der Arbeitnehmer bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag Anspruch auf eine anteilige S. Soll durch die S. ausschließlich die bisherige oder zukünftige Betriebstreue belohnt werden, sind derartige Klauseln grundsätzlich zulässig, jedoch darf die Rückzahlungsverpflichtung nicht zu einer unangemessenen Bindung des Arbeitnehmers an das bestehende Arbeitsverhältnis führen. Soll durch die S. ausschließlich die Betriebstreue belohnt werden, bedarf dies der ausdrücklichen Bestimmung. D. h., im Zweifelsfall sind Regelungen zu S. als Regelungen zur zusätzlichen Vergütung erbrachter Arbeitsleistung zu verstehen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten