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Strafzumessung

Im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Interner Link: Strafrahmens hat das Strafgericht verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, die bei der Findung der jeweils angemessenen Interner Link: Strafe zu berücksichtigen sind. Diese sollen die persönliche Interner Link: Schuld des Täters angemessen berücksichtigen, aber auch die Auswirkungen auf das Opfer nicht außer Betracht lassen. Auch ist das Verhalten vor der Tat (Vorstrafen, siehe Interner Link: Bundeszentralregister) und danach (Entschuldigung, Wiedergutmachung) mit einzubeziehen, ebenso das Maß an krimineller Energie (lange Planung oder Spontantat).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten