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Todesstrafe | bpb.de

Todesstrafe

Das Interner Link: Grundgesetz (GG) hat 1949 die T. in Deutschland abgeschafft (Art. 102 GG). Sie kann auch nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes wieder eingeführt werden, weil sie dem Gebot, die Interner Link: Menschenwürde zu achten, widerspricht. Übrig geblieben ist noch der Begriff Interner Link: Kapitaldelikt (von lat. caput = Kopf). Solche Interner Link: Delikte waren früher mit T. (Enthauptung) verbunden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten