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Überhangmandat | bpb.de

Überhangmandat

Entstehen durch die personalisierte Verhältniswahl (Interner Link: Verhältniswahl, personalisierte). Bei den großen Parteien (Interner Link: Partei, politische) kann es passieren (und die Wahrscheinlichkeit steigt, je mehr Parteien im Interner Link: Bundestag vertreten sind), dass sie mehr Interner Link: Direktmandate erobern, als ihnen Interner Link: Mandate nach der Zahl der Zweitstimmen zustehen würden. Beispiel: Die X-Partei gewinnt im Bundesland N 80 % der Wahlkreise, aber nur 30 % der Stimmen. Dann übernimmt sie schon durch die Direktmandate 40 % der Mandate des Bundeslandes im Bundestag, obwohl ihr nur 30 % nach der Zweitstimme zustehen würden – 10 % sind dann Ü. Diese Ü. waren lange Zeit gleichsam ein Bonus für die großen Parteien. Inzwischen werden sie aber durch sog. Ausgleichsmandate ausgeglichen. Das bedeutet, dass die Mandate der anderen Parteien anteilsmäßig erhöht werden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten